Unter Kombinationsversorgung beim Zahnersatz versteht man eine Kombination aus festsitzenden Kronen oder Implantaten in Verbindung mit einer herausnehmbaren Brücke. Die allgemeine Regel ist hier der Einbau von Teleskopkronen, an denen die Brücke befestigt wird.
Eine weitere Alternative - wenn die Kiefersituation des Patienten es zulässt - ist der Einbau von Schraubimplantaten, an denen die Brücke befestigt wird.
Mit einer solchen Kombinationsversorgung wird eine Ästhetische und wirkungsvolle Lückenschließung erreicht, ohne das Klammern sichtbar werden oder der Patient Irritationen im Gebissbereich verspürt.
Nach den Gesundheitsreformen und der Einführung eines Festkostenzuschusses zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch einen geringen Zuschuss für eine solche Kombinationsversorgung.
Deshalb empfiehlt es sich, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Für einen äußerst geringen Monatsbeitrag kann man zumindest den Festkostenzuschuss verdoppeln. Wenn man ein wenig mehr in die Versicherungsprämie investiert ist eine 80%ige Erstattung der Behandlungs- und Materialkosten möglich.
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Dr. Cord-Hermann Meyer
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